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   BVerwG, 25.11.1966 - VII C 116.66   

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https://dejure.org/1966,379
BVerwG, 25.11.1966 - VII C 116.66 (https://dejure.org/1966,379)
BVerwG, Entscheidung vom 25.11.1966 - VII C 116.66 (https://dejure.org/1966,379)
BVerwG, Entscheidung vom 25. November 1966 - VII C 116.66 (https://dejure.org/1966,379)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ordnungsgemäße Erhebung der Rüge mangelnder Sachaufklärung wegen Nichtvernehmung von Zeugen - Einspruch gegen die Gültigkeit einer Kommunalwahl - Verfahrensverstöße bei der Auszählung der Stimmen - Manipulierte Einteilung der Wahlbezirke mit der Folge, daß die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 25, 305
  • MDR 1967, 430
  • DVBl 1967, 620
  • DÖV 1967, 168
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 22.05.1963 - 2 BvC 3/62

    Wahlkreise

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1966 - VII C 116.66
    Dieser Auffassung sei bereits der Reichstag der Jahre 1871 bis 1919 gewesen, und heute halte auch das Bundesverfassungsgericht Wahlrügen gegen Bundestagswahlen, die nicht im Einspruch vor dem Bundestag geltend gemacht worden seien, für unzulässig (BVerfGE 16, 130 [144]; Verfassungsgerichtshof NW ähnlich OVGE 19, 291 [295]).
  • BVerwG, 09.11.1956 - II C 175.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1966 - VII C 116.66
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Rüge mangelnder Sachaufklärung wegen Nichtvernehmung von Zeugen nur dann ordnungsgemäß erhoben, wenn die Revision die Zeugen, die nach ihrer Auffassung hätten vernommen werden müssen, unter Anführung der in ihr Wissen gestellten Tatsachen bezeichnet und ferner dartut, daß das angefochtene Urteil auf der Nichtvernehmung dieser Zeugen beruht oder beruhen kann (BVerwGE 5, 12).
  • VGH Hessen, 27.01.2005 - 8 UE 211/04

    Kommunalwahl; Doppelauftreten einer Partei; notwendige Beiladung;

    Die Begrenzung der Prüfungspflicht des Wahlausschusses auf Formalien ist unbedenklich, wenn nur sichergestellt ist, dass die Wahlvorschläge nach demokratischen Grundsätzen aufgestellt werden (vgl. BVerwG, DÖV 1967 S. 168).".
  • BVerwG, 11.03.1976 - 7 B 56.75

    Gültigkeit einer Gemeindewahl

    Der Senat kann weiter offenlassen, ob die Beschwerde nicht bereits angesichts der Klärung, die das Urteil des Senats vom 25. November 1966 - BVerwG VII C 116.66 - (BVerwGE 25, 305 [306]) für die Auswirkung demokratischer Wahlgrundsätze auf Kommunal wählen (vgl. dazu auch das diesem Urteil zugrunde liegende Berufungsurteil des OVG Münster in OVGE 22, 66 [70 ff.]) gebracht hat, erfolglos sein müßte oder ob die dort ausgesprochenen Grundsätze, etwa zur möglichen Verzichtbarkeit der geheimen Abstimmung bei der Aufstellung von Wahlvorschlägen, in einem Revisionsverfahren erneut in vollem Umfang zu überprüfen wären.

    Dementsprechend ist denn auch wiederholt materiell geprüft worden, ob die Wahlbewerber in geheimer Abstimmung gewählt worden waren (vgl. z.B. HessVGH in ESVGH 2, 47 [49 f.]; VerfGHNW in OVGE 19, 291 [295], BayVGH in VGHE 15 I 113 [118 f.]; vgl. demgegenüber für das Kommunalwahlrecht OVG Münster in OVGE 22, 66 [74] und dazu BVerwGE 25, 305 [306]).

    Mit seiner Tendenz zur Zurückhaltung steht das Berufungsgericht auch in Übereinstimmung mit der erwähnten Entscheidung des Senats in BVerwGE 25, 305, die jedenfalls insoweit keiner erneuten Bekräftigung in einem Revisionsverfahren bedarf.

  • BVerwG, 08.02.1980 - 5 C 61.78

    Kinderzuschuß - Vater eines Auszubildenden - Sozialversicherungsrente -

    Jedoch hat der Senat zum Recht der Sozialhilfe und der Kriegsopferfürsorge wiederholt entschieden, daß das Kindergeld, der früher nach dem Beamtenrecht gewährte Kinderzuschlag und der Kinderzuschuß zur Sozialversicherungsrente als Einkommen des Kindes anzusehen sind, wenn der Empfänger dieser Sozialleistungen, die gerade auch dazu dienen, die in der Person des Kindes entstehenden Kosten der allgemeinen Lebensführung - mindestens teilweise - zu decken, d.h. zur Entlastung von den Kosten des Lebensunterhalts des Kindes beizutragen, sie im Einklang mit der Zweckbestimmung an das Kind weiterreicht, soweit bei dem Kind ein Bedarf besteht (BVerwGE 20, 188; 25, 307 [BVerwG 25.11.1966 - VII C 116/66]; 32, 141 [BVerwG 03.06.1969 - VII C 8/68]; 39, 314 [BVerwG 11.02.1972 - VII C 71/69]; 47, 120) [BVerwG 17.10.1974 - V C 51/73].
  • BVerwG, 19.11.1982 - 5 C 114.81

    Unzulässigkeit einer Klage wegen Fehlens des Vorverfahrens - Unzulässigkeit einer

    Hierauf hat das Bundesverwaltungsgericht unter Bezugnahme auf seine Entscheidungen in BVerwGE 21, 208 (210) [BVerwG 02.06.1965 - V C 63/64]; 25, 307 (309) [BVerwG 25.11.1966 - VII C 116/66]und 28, 216 (218) in seinem Beschluß vom 26. Februar 1982 - BVerwG 5 C 115.81 - erneut hingewiesen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.07.2015 - 10 A 10410/15

    Nachweis der mitgliedschaftlichen Organisation einer Wählergruppe; Zulassung

    Diese Zweifel erstrecken sich entgegen der Auffassung der Klägerinnen nicht darauf, ob die internen Verfahrensregelungen der Klägerinnen, welche grundsätzlich nicht der Prüfung des Wahlausschusses unterliegen (vgl. BVerwGE 25, 305 [306]; OVG RP, Urteil vom 28. August 1953 - 2 A 9/53 -, AS 2, 223; OVG Lüneburg, Urteil vom 21. März 1978 - II A 85/77 -, EzKommR, Band 5 Nr. 5510.8), eingehalten wurden, sondern beziehen sich auf die Einhaltung von Wahlvorschriften i.S.d. § 23 Abs. 3 Satz 2 KWG, nämlich des § 17 Abs. 6 i.V.m. Abs. 1 und 3 KWG.
  • BVerwG, 28.11.1979 - 4 B 211.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Entsprechende Anwendbarkeit

    Die Vorschrift des § 281 Abs. 3 Satz 2 ZPO (= § 276 Abs. 3 Satz 2 ZPO a.F.), wonach die durch eine Verweisung an ein anderes Gericht entstandenen Mehrkosten dem Kläger auch dann aufzuerlegen sind, wenn er in der Hauptsache obsiegt, gilt grundsätzlich im Verwaltungsprozeß entsprechend (im Anschluß an BVerwGE 25, 305 und BVerwGE 43, 194 f. [BVerwG 09.03.1971 - I WB 61/70]).
  • BVerwG, 15.07.1968 - VII CB 7.68

    Rechtsmittel

    Bei dieser Sach- und Rechtslage ist nicht zu erwarten, daß die vom Kläger aufgeworfene Rechtsfrage einer weiteren Klärung zugeführt werden kann, als dies in dem Urteil vom 25. November 1966 (DÖV 1967, 168) geschehen ist.
  • BVerwG, 15.07.1968 - VII B 15.68

    Beeinflussung der Wahl durch den Oberbürgermeister - Landesrechtliche

    Bei dieser Sach- und Rechtslage ist nicht zu erwarten, daß die von der Klägerin aufgeworfene Frage über den Rahmen des Urteils vom 25. November 1966 (DÖV 1967 S. 168) hinaus weiter geklärt werden kann.
  • VGH Bayern, 12.07.1971 - 206 III 69
    ZPO § 276 Abs. 3 S 2 ist jedoch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht entsprechend anwendbar (aA BVerwG 1966-11-25 VII C 116.66 = BVerwGE 25, 305).
  • BVerwG, 13.09.1968 - VII B 78.68

    Rechtsmittel

    Die in dem Urteil des Senats vom 25. November 1966 - BVerwG VII C 116.66 - DÖV 1967, 168 = DVBl. 1967, 620 - (insoweit in BVerwGE 25, 305 nicht abgedruckt) geäußerten Bedenken können mithin im vorliegenden Fall nicht bzw. nicht weiter geklärt werden.
  • VG Düsseldorf, 30.11.1967 - 3 L 606/67
  • OVG Berlin, 24.11.1971 - I B 9.71
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